Compliance 7. August 2026 8 min Lesezeit

Mietwagenkonzession 2026: § 49 PBefG, Voraussetzungen und Pflichten

Wer in Deutschland einen Chauffeur- oder Transferdienst gründet, fährt fast immer als Mietwagenverkehr nach § 49 PBefG — nicht als Taxi. Der Weg dorthin führt über die Konzession der Genehmigungsbehörde, den Personenbeförderungsschein der Fahrer und laufende Pflichten, allen voran Rückkehrpflicht und Auftragsdokumentation. Dieser Leitfaden fasst den Stand der Texte zusammen — samt der Punkte, an denen Betriebe in der Praxis scheitern.

1. Was Mietwagenverkehr rechtlich bedeutet

§ 49 Abs. 4 PBefG definiert das Modell: Sie vermieten das ganze Fahrzeug mit Fahrer, der Kunde bestimmt Ziel und Ablauf, und Aufträge dürfen ausschließlich am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingehen — nie auf der Straße. Kein Bereithalten an Taxiständen, kein Aufnehmen winkender Fahrgäste: Wer das tut, wildert im Taxi-Monopol und riskiert die Konzession.

Im Gegenzug sind die Preise frei vereinbar — Grundlage des Premium-Geschäftsmodells: Flughafentransfers zum Festpreis, Stundenbuchungen, Firmenkonten.

2. Die Konzession: wer sie erteilt und was sie verlangt

Die Genehmigung erteilt die örtliche Genehmigungsbehörde — je nach Bundesland Landratsamt, Stadtverwaltung oder in Berlin das LABO. Sie ist personen- und betriebsbezogen und für Mietwagenverkehr auf höchstens fünf Jahre befristet (§ 16 PBefG), danach Verlängerung.

Drei Säulen nach § 13 PBefG: persönliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister), finanzielle Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis je Fahrzeug, Bescheinigungen von Finanzamt und Krankenkassen) und fachliche Eignung — nachgewiesen über die Fachkundeprüfung bei der IHK oder anerkannte Gleichwertigkeiten. Die PBefG-Reform 2021 hat die Unternehmer-Fachkunde nicht abgeschafft.

3. Der P-Schein der Fahrer

Jeder Chauffeur braucht die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV): mindestens 21 Jahre, Führerschein Klasse B seit zwei Jahren, ärztliche und augenärztliche Untersuchungen. Der P-Schein gilt höchstens fünf Jahre und wird mit erneuten Untersuchungen verlängert. Die Ortskundeprüfung ist seit August 2021 abgeschafft; der als Ersatz gedachte bundesweite Fachkundenachweis für Fahrer ist operativ nie gestartet und liegt inzwischen als Öffnungsklausel bei den Ländern — den Stand für Ihr Bundesland klären Sie am besten direkt bei der Behörde.

4. Die laufenden Pflichten: Rückkehrpflicht und Auftragsregister

Nach jeder Fahrt muss das Fahrzeug unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren — außer ein neuer Auftrag ist vor oder während der Fahrt eingegangen. In Städten über 100 000 Einwohnern kann die Behörde zusätzliche Abstellorte (mindestens 15 km vom Betriebssitz) zulassen.

Zentral für die Praxis: Der Eingang jedes Beförderungsauftrags ist „buchmäßig oder elektronisch — auch mittels appbasierten Systems" zu erfassen und ein Jahr aufzubewahren (§ 49 Abs. 4 PBefG). Bei einer Kontrolle entscheidet dieser Nachweis, ob eine Anschlussfahrt ohne Rückkehr legal war. Ein Buchungssystem mit Zeitstempeln ist damit wörtlich die Dokumentationsform, die das Gesetz nennt.

5. Der Weg in sieben Schritten

  1. 1Fachkundeprüfung bei der IHK ablegen (oder Gleichwertigkeit nachweisen).
  2. 2Unternehmen gründen und anmelden; Betriebssitz im Zuständigkeitsbereich der Behörde einrichten.
  3. 3Nachweise sammeln: Führungszeugnis, Finanzamt- und Kassenbescheinigungen, Eigenkapital je Fahrzeug.
  4. 4Konzession bei der Genehmigungsbehörde beantragen (Bearbeitungszeiten einplanen).
  5. 5Fahrzeuge anmelden und versichern (gewerbliche Personenbeförderung).
  6. 6P-Scheine der Fahrer beantragen bzw. prüfen — inklusive Untersuchungen.
  7. 7Auftragsdokumentation aufsetzen: elektronisches Register mit Zeitstempel, ein Jahr Aufbewahrung, exportierbar.

Wo Software den Unterschied macht

Drei Mietwagen-Pflichten sind reine Datenprobleme: das einjährige Auftragsregister, der Nachweis des Auftragseingangs vor Anschlussfahrten und die Fristen von Konzession und P-Scheinen. In TransferCRM entsteht jeder Auftrag als zeitgestempelte Buchung, die Historie ist revisionsfähig exportierbar, und Fristen je Fahrer und Fahrzeug erinnern rechtzeitig — Compliance als Nebenprodukt der täglichen Arbeit.

Häufige Fragen

Mietwagen oder Taxi — was ist für einen Chauffeurservice richtig?

Fast immer Mietwagen: freie Preisgestaltung, Vorbestellungen, Firmenkunden. Taxi bedeutet Tarifpflicht, Beförderungspflicht und Standplätze — dafür das Recht auf Straßen- und Standplatzaufnahme, das ein Premiumdienst nicht braucht.

Wie lange gilt die Konzession?

Für Mietwagenverkehr höchstens fünf Jahre (§ 16 PBefG), danach Verlängerung bei der Behörde. Auch die P-Scheine der Fahrer laufen nach spätestens fünf Jahren ab — beide Fristen gehören in ein Erinnerungssystem.

Was genau verlangt die Dokumentationspflicht?

Den buchmäßigen oder elektronischen Nachweis des Eingangs jedes Auftrags — ausdrücklich auch per appbasiertem System — mit einem Jahr Aufbewahrung. Praktisch heißt das: Zeitstempel je Buchung, vollständige Historie, Exportierbarkeit für die Behörde.

Gilt die Rückkehrpflicht ausnahmslos?

Nein: Ist vor Fahrtantritt oder während der Fahrt ein neuer Auftrag am Betriebssitz eingegangen, darf angeschlossen werden. In Großstädten kann die Behörde zudem Abstellorte genehmigen. Entscheidend ist immer der dokumentierte Zeitpunkt des Auftragseingangs.

Offizielle Quellen

Allgemeine Informationen mit Stand August 2026, keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten und Details variieren je nach Bundesland — verbindlich ist Ihre Genehmigungsbehörde.

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